Förderungen
Forschungsprämie – § 108c EStG
Ab 2011 in Höhe von 10%, ab 2016 in Höhe von 12% und ab 2018 in Höhe von14 % der Forschungsaufwendungen
Die Prämien sind mit dem Formular E108c geltend zu machen, welches der Einkommen- oder Körperschaftsteuererklärung beizulegen ist.
Die Prämien können nach Ablauf des Wirtschaftsjahres geltend gemacht werden. Davor gestellte Anträge werden zurückgewiesen. Der letztmögliche Zeitpunkt für die Geltendmachung der Prämien ist jedoch der Eintritt der Rechtskraft des Einkommensteuer- Körperschaftsteuer- oder Feststellungsbescheides.
Weiterführende Informationen: Forschungsprämie
Neugründungen und Betriebsnachfolge
Das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) befreit Gewerbeanmelder, die zum ersten Mal in Österreich gewerblich selbständig werden, von diversen Abgaben und Gebühren.
Betriebsnachfolger haben bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ebenfalls Begünstigungen.
Weiterführende Informationen: Gründerservice
Aus- und Weiterbildung
Die Bildungsförderungsdatenbank beinhaltet Informationen zu österreichweiten Förderungsmöglichkeiten von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Sie bietet die Möglichkeit je Bundesland gezielt nach Förderungen zu suchen.
Weiterführende Informationen: Bildungsförderungen
Förderungen für Unternehmen bei Neueinstellungen
- Förderung für die erste Arbeitskraft bei EPUs
- Förderung der Lehrausbildung
- Förderung von Ersatzkräften während Elternteilzeitkarenz
- Solidaritätsprämien-Modell
- Eingliederungsbeihilfe
Weiterführende Informationen: Unternehmensförderungen